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Zufriedene Kunden

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Silke Scharf

Bad Kreuznach

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Gut zu wissen...

PKV smart für Angestellte – besser geht es nicht!

Bei PKV smart geht es darum, die PKV-Beiträge auch und vor allem im Rentenalter stabil zu halten. Dazu wird neben dem eigentlichen PKV-Tarif noch ein Beitragsentlastungstarif integriert. Auch hieran beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50%. Der verbleibende Eigenanteil kann zudem noch zum Großteil von der Steuer abgesetzt werden. Im Ergebnis zahlt der Angestellte nur ca. ein Drittel des Beitrages selbst, die übrigen zwei Drittel übernehmen Arbeitgeber und Finanzamt.

 

Im Rentenalter wird der PKV-Beitrag um die vereinbarte Beitragsentlastung reduziert. Diese Reduzierung kommt zu 100% dem Versicherten zugute, obwohl die Beiträge von Arbeitgeber und Finanzamt vorher mitgetragen wurden. PKV-Komponenten wie gesetzlicher Zuschlag und Krankentagegeld fallen weg, hinzu kommt noch ein Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung (ca. 112 Euro). Eine smarte Lösung!

 

  • TOP-Leistungen
  • Günstiger als die GKV
  • Im Alter bezahlbar
PKV smart für Angestellte – ein Rechenbeispiel!

Ein gutverdienender 35-jähriger Angestellter zahlt den Höchstbeitrag in der GKV, inkl. Pflege ca. 880 EUR (Eigenanteil ca. 440 EUR).

 

Ein umfassender Tarif mit deutlich besseren Leistungen als in der GKV, freier Arztwahl im Krankenhaus, 2-Bett-Zimmer, Krankentagegeld, Pflegeversicherung und gesetzlichem Zuschlag kostet ihn Stand heute komplett knapp 420 EUR. Hiervon zahlt der AG die Hälfte, es bleiben also knapp 210 EUR Kosten für den Angestellten.

 

Im Rentenalter soll der Tarif um 300 EUR durch einen Beitragsentlastungstarif (BET) reduziert werden. Die Kosten hierfür liegen bei knapp 90 EUR, nach Abzug des AG-Zuschusses bleiben 45 EUR Mehrkosten für den Arbeitnehmer.

 

  • Gesamtkosten GKV inkl. Pflege: ca. 880 EUR
  • Eigenanteil Arbeitnehmer: ca. 440 EUR
  • Gesamtkosten PKV inkl. Pflege + BET: ca. 510 EUR
  • Eigenanteil Arbeitnehmer: ca. 255 EUR
  • Ersparnis Arbeitnehmer zur GKV: ca. 185 EUR

Auch wir haben keine Glaskugel und können die Entwicklung der Beiträge nicht vorhersehen. Aber unterstellen wir mal, die PKV-Beiträge würden sich bis zum Rentenalter verdoppeln (!), sozusagen ein worst-case-Szenario. Was würde passieren?

 

Zunächst einmal entfällt im Rentenalter der gesetzliche Zuschlag (bereits ab 60) sowie das Krankentagegeld. Verdoppelt man den Restbeitrag, landet man bei Gesamtkosten von knapp 680 EUR. Hiervon kann man die Beitragsentlastung von 300 EUR sowie den Zuschuss aus der Krankenversicherung der Rentner (ca. 110 EUR) abziehen. Es verbleibt ein Beitrag von ca. 290 EUR. Unterstellt man eine Inflationsrate von 2,5%, entspricht der PKV-Beitrag von 290 EUR in 30 Jahren einer heutigen Kaufkraft von ca. 138 EUR.

Was ist, wenn Kinder privat mitversichert werden müssen?

Im o. g. Beispiel spart der Arbeitnehmer inkl. Beitragsentlastungstarif ca. 185 EUR im Vergleich zum Höchstbeitrag der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse (bei deutlich besseren Leistungen!).

 

Mit diesen 185 Euro (mit AG-Anteil sind es 370 EUR) könnte man problemlos 3 Kinder zusätzlich privat versichern. Die Kinder sind bis zum Rentenalter lange wieder raus aus der Rechnung, da sie bis dahin eigenes Geld verdienen und voraussichtlich pflichtversichert in der GKV sein werden.

Warum bekommen Privatpatienten häufig schneller einen Termin?

Die meisten Menschen in Deutschland sind pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht also die Pflicht, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Nur Selbstständige, Beamte haben grundsätzlich die Wahl, ob sie ihre Gesundheit gesetzlich oder privat absichern.

Hinzu kommen Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 62.550 EUR, die als freiwillig Versicherte ebenfalls die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Was ist teurer? Gesetzlich oder Privat?

Kurz gesagt: Es kommt in erster Linie auf das Einkommen an. Denn wer viel verdient, muss in der gesetzlichen Krankenkasse auch viel bezahlen. Der Beitrag orientiert sich nämlich am Einkommen. Aktuell (2020) liegt der Beitragssatz bei 14,6% zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, der zwischen 0,2% (BKK Würth) und 1,7% (BKK Herkules) liegt. Zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt der Höchstbeitrag für einen freiwillig versicherten Angestellten bei ca. 900 EUR pro Monat. Hiervon trägt der AG bei Angestellten die Hälfte. Kinder und Ehepartner mit einem Einkommen unter 450 EUR sind im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert.

 

Bei der PKV spielt das Einkommen keine Rolle. Jeder Beitrag wird individuell nach den relevanten Fakten kalkuliert. Hierzu zählen Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsniveau des Tarifes. Zudem muss jede Person einzeln versichert werden. Dennoch kann man seine Gesundheit häufig sehr viel besser zu einem geringeren Beitrag absichern. Pauschal lässt sich dies jedoch nicht beantworten.

Was kosten die Beiträge im Alter?

Auch hier gilt: Eine pauschale Antwort ist schwierig. Da das Einkommen im Rentenalter in der Regel geringer ist als im Erwerbsleben, kann der Einzelne in der GKV davon ausgehen, dass auch seine Beiträge im Rentenalter sinken. Dagegen spricht jedoch die demografische Entwicklung. Denn immer mehr Rentner stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber. Es gilt der Generationenvertrag: Die Einnahmen werden direkt zur Deckung der Ausgaben verwendet. Aktuell sind die Ausgaben aber schon deutlich höher als die Ausgaben. Der Bund stopfte diese Lücke 2019 mit 14,5 Mrd. EUR Steuergeldern – übrigens auch Steuergelder von privat Versicherten.

 

Bei der PKV ist häufig die Rede von unbezahlbaren Beiträgen im Alter, von Beitragsexplosionen und anderen Horrorszenarien. Dabei werden von den Medien in der Regel genau die Tarife zitiert, die seit Jahren bereits durch schlechte Annahmepolitik, unsaubere Risikoselektion und schlecht kalkulierte Beiträge von sich Reden machen. Wir kennen viele Tarifreihen, die seit Jahren stabil laufen und sich die Erhöhungen im Rahmen der „normalen“ Inflation und damit auch der Einkommensentwicklung bewegen.

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